Vedunia Lernstudio ist vom Österreichischen Integrationsfonds und von der Stadt Wien zertifiziert. Das berechtigt uns dazu, Integrationskurse inklusive Werte- und Orientierungswissen abzuhalten. Mit den entsprechenden Gutscheinen können wir Ihnen die Kurse zu einem besonders günstigen Preis anbieten. Den ÖIF-Gutschein können Sie bis einschließlich Niveau A2 einlösen, die Wiener Sprachgutscheine gelten für Kurse bis einschließlich Niveau B1.
Je nachdem, wie gut Ihre Deutschkenntnisse sind, müssen Sie eine Kurszeit von einem bis vier Monate (Intensivkurs, max. 300 Unterrichtseinheiten) einplanen, um das Niveau Deutsch A2 zu erreichen. Wenn Sie innerhalb von 18 Monaten ab Ausstellungsdatum des Gutscheins die ÖIF-A2-Prüfung positiv absolvieren, werden bis maximal 750 Euro vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zurückgezahlt.
Zusätzlich zu diesem blauen ÖIF-Gutschein können Sie pro Intensivkurs einen Wiener Sprachgutschein der MA 35 zu 100 Euro (bzw. zu 50 Euro für EU-BürgerInnen) einlösen.
Wann kann ich mich anmelden?
Bitte melden Sie sich bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungstermin an, um einen fixen Platz zu bekommen. Danach gibt es nur noch Restplätze.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Wir empfehlen, vor der Prüfung einen Kurs zu buchen. In unseren Kursen werden Sie auf die Prüfung vorbereitet. Falls Sie sich nur auf das Format vorbereiten möchten, können Sie auch Einzelstunden buchen oder einen Prüfungsvorbereitungskurs besuchen.
Wann bekomme ich mein Ergebnis bzw. mein Zertifikat?
Das Zertifikat bei Sprachprüfungen bekommen Sie ca. 1-2 Wochen nach dem Prüfungstermin.
Bei Integrationsprüfung kann es bis zu 3-4 Wochen dauern.
Drittstaatsangehörige, die nach Österreich kommen, um hier zu arbeiten, zu studieren und zu wohnen, müssen ihre Sprachkenntnisse nachweisen und einige gesetzliche Regelungen beachten (Integrationsvereinbarung IV 2017).
Was ist die Integrationsvereinbarung? – die Integrationsvereinbarung (IV) 2017 dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger
(d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht-Asyl-/bzw. subsidiär Schutzberechtigte) und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Mit Erhalt ihres Aufenthaltstitels verpflichten sich Drittstaatsangehörige zur Erfüllung des Moduls 1 bzw. des Moduls 2 Kenntnisse der deutschen Sprache, sowie der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erwerben.
Welche Sprachkenntnisse müssen erreicht werden? – die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 1 umfasst Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und Kenntnisse der grundlegenden Werte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 2 umfasst Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und vertiefte Kenntnisse der
ÖIF Integrationsprüfungen
Sie dienen der Erfüllung des Moduls 1 (A2) und des Moduls 2 (B1) der Integrationsvereinbarung. Zur erfolgreichen Absolvierung der Prüfung muss sowohl das Wissen über Sprach- als auch über Werteinhalte im Rahmen eines Prüfungsantritts nachgewiesen werden.
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
1. Schriftliche Prüfung: Lesen/Hören, Schreiben, Werte und Orientierungswissen
2. Mündliche Prüfung
Die Prüfung wird im Ganzen angeboten. Die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen ist möglich, die Wiederholung von einzelnen Prüfungsteilen ist jedoch nicht zulässig.
ÖSD Sprachprüfungen
ÖSD-Prüfungen sind international anerkannt und werden auf den Niveaustufen A1–C2 angeboten. Die Erlangung des hohen Sprachniveaus B2/C1 ist ein wichtiges Aufnahmekriterium für ein Universitätsstudium und B2 Niveau ist auch eine Voraussetzung für den Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft.
Kontakt:
Tel.: +43 676 371 2643
E-Mail: info@vedunia.at