Drittstaatsangehörige, die nach Österreich kommen, um hier zu arbeiten, zu studieren und zu wohnen, müssen  ihre Sprachkenntnisse nachweisen und einige gesetzliche Regelungen beachten (Integrationsvereinbarung IV 2017).
Was ist die Integrationsvereinbarung? – die Integrationsvereinbarung (IV) 2017 dient der Integration rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassener Drittstaatsangehöriger
(d.h. Nicht-EU-Bürger/innen, Nicht-Asyl-/bzw. subsidiär Schutzberechtigte) und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Mit Erhalt ihres Aufenthaltstitels verpflichten sich Drittstaatsangehörige zur Erfüllung des Moduls 1 bzw. des Moduls 2 Kenntnisse der deutschen Sprache, sowie der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erwerben.
Welche Sprachkenntnisse müssen erreicht werden? – die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 1 umfasst Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen  und Kenntnisse der grundlegenden Werte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung. Die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 2 umfasst Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und vertiefte Kenntnisse der grundlegenden Werte der österreichischen Rechts- und Gesellschaftsordnung.  

ÖIF Integrationsprüfungen

Sie dienen der Erfüllung des Moduls 1 (A2) und des Moduls 2 (B1) der Integrationsvereinbarung. Zur erfolgreichen Absolvierung der Prüfung muss sowohl das Wissen über Sprach- als auch über Werteinhalte im Rahmen eines Prüfungsantritts nachgewiesen werden.
Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:
1. Schriftliche Prüfung: Lesen/Hören, Schreiben, Werte und Orientierungswissen
2. Mündliche Prüfung
Die Prüfung wird im Ganzen angeboten. Die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen ist möglich, die Wiederholung von einzelnen Prüfungsteilen ist jedoch nicht zulässig.

ÖSD Sprachprüfungen

ÖSD-Prüfungen sind international anerkannt und werden auf den Niveaustufen A1–C2 angeboten. Die Erlangung des hohen Sprachniveaus B2/C1 ist ein wichtiges Aufnahmekriterium für ein Universitätsstudium und B2 Niveau ist auch eine Voraussetzung für den Antrag auf die österreichische Staatsbürgerschaft.

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