In der Absprache mit Berater*innen vom AMS und unter bestimmten Voraussetzungen können arbeitsuchende Personen finanzielle Unterstützung für Deutschkurse bzw. eine Weiterbildung bekommen.

Ablauf:

→ mit dem/der Berater/in beim AMS sprechen
→ Einstufungstest und Beratung zur Kursstufe im Vedunia Lernstudio
→ Kostenvoranschlag vom Vedunia Lernstudio (mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn einholen).
→ Bewilligung des Kurses bei Ihrer AMS Beraterin/Ihrem AMS Berater

Weitere Infos dazu: http://www.ams.at/

Beschäftigten mit der Wiener Wohnadresse bietet sich die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, finanzielle Unterstützung vom WAFF zu bekommen.

Ablauf:

→ Termin bei WAFF vereinbaren (mindestens ein Monat vor Kursbeginn) – Info bei WAFF einholen, um festzustellen, ob Sie berechtigt sin‍‍‍d Finanzierung zu bekommen.
→ Einstufungstest und Beratung zur Kursstufe im Vedunia Lernstudio‍‍‍
→ Kostenvoranschlag vom Vedunia Lernstudio (mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn einholen).

Weitere Infos dazu: https://www.waff.at/foerderungen/

Drittstaatsangehörige, die nach Österreich kommen, um hier zu arbeiten, zu studieren und zu wohnen, müssen einen legalen Aufenthalt regeln, dafür Sprachkenntnisse nachweisen und einige gesetzliche Regelungen beachten (Integrationsvereinbarung IV 2017).
Bestimmte Drittstaatsangehörige können für Deutsch Integrationskurse finanzielle Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundesgutscheins erhalten.  Bei der MA 35 / Bezirkshauptmannschaft oder dem ÖIF bekommen berechtigte Personen einen blauen Gutschein des BMI / ÖIF (Österreichischen Integrationsfonds).
Mit diesem Gutschein werden unter gewissen Voraussetzungen bis zu 50% der Kurskosten bis max. € 750 und max. 300 Unterrichtseinheiten zurückgezahlt.

Voraussetzungen:
→ Sie haben 18 Monate Zeit nach Ausstellung des Gutscheins einen Deutschkurs zu besuchen
→ eine ÖIF Prüfung auf dem Niveau A2 absolvieren ansonsten verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

Mehr Information: https://www.integrationsfonds.at/sprache/integrationsvereinbarung/integrationsvereinbarung-2017-und-intg-dv/was-ist-die-integrationsvereinbarung/

https://www.wien.gv.at/verwaltung/einwanderung/laender/drittstaaten/antragstellung/voruebergehend.html

Ablauf: Gutschein (blau) bei der MA 35/beim ÖIF abholen
→ Einstufungstest und Beratung zur Kursstufe im Vedunia Lernstudio
→ max. 18 Monate
→ eine A2 ÖIF Prüfung im Vedunia Lernstudio ablegen
→ 50% der Kurskosten, max. 300 Kurseinheiten und max. € 750 zurückbekommen

Weitere Infos dazu:  www.integrationsfonds.a‍‍‍t

  • ÖIF Einzelförderungen (A1 bis C1)

Sie können eine Einzelförderung beim ÖIF beantragen.

Was ist zu tun: (mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn)

Einstufungstest und Beratung zur Kursstufe beim Vedunia Lernstudio 

 Kostenvoranschlag vom Vedunia Lernstudio abholen
 zum ÖIF (Landstraßer Hauptstraße 26) gehen und folgende Dokumente mitnehmen: Kostenvoranschlag, Asylbescheid, Konvetionsreisepass, Karte für Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte, E-Card

Der Wiener Sprachgutschein wird im Rahmen des Startcoaching-Termins – Abteilung Integration und Diversität (MA 17) ausgestellt und soll neu zugewanderte Menschen beim Deutschlernen unterstützen. Er kann innerhalb von 30 Monaten bei allen durch die Abteilung Integration und Diversität zertifizierten Träger*innen von Deutschkursen eingelöst werden.

Sprachgutschein im Wert von 300 Euro
Den Wiener Sprachgutschein im Wert von 300 Euro (dreimal 100 Euro) erhalten Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer, die ab dem 1. Oktober 2008 nach Österreich gekommen sind.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind als Ehefrau oder Ehemann eines österreichischen Staatsbürgers oder einer österreichischen Staatsbürgerin in Wien.
  • Sie sind aufgrund einer Familienzusammenführung mit einer oder einem Drittstaatsangehörigen in Wien.
  • Sie haben nach dem 1. Oktober 2008 eine Erstniederlassungsbewilligung bei der Abteilung Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35) erhalten.
  • Sie haben sie beim Startcoaching der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) den Wiener Bildungspass abgeholt.

Der Wiener Sprachgutschein im Wert von 300 Euro kann mit dem Bundesgutschein des Österreichischen Integrationsfonds kombiniert werden.

Sprachgutschein im Wert von 150 Euro
Den Wiener Sprachgutschein im Wert von 150 Euro (dreimal 50 Euro) erhalten EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger sowie Drittstaatsangehörige von EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürgern.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie haben als

  • Familienangehörige beziehungsweise Familienangehöriger,
  • Selbständige oder Selbständiger,
  • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer nach dem 1. Jänner 2011 eine Anmeldebescheinigung oder eine Aufenthaltskarte bei der Abteilung Einwanderung, Staatsbürgerschaft, Standesamt (MA 35) erhalten und den Wiener Bildungspass beim Startcoaching der Abteilung Integration und Diversität (MA 17) abgeholt haben.

Was ist zu tun:
→ Gutscheine von der MA 35 oder MA 17 abholen
→ Einstufungstest und Beratung zur Kursstufe im Vedunia Lernstudio‍‍‍
→ max. 30 Monate Deutschkurse besuchen
→ Info-Module – Vorträge für Ihre Orientierung in Wien besuchen, den Gutschein abstempeln lassen

Weitere Infos dazu: https://start.wien.gv.at/info-module 
https://start.wien.gv.at/deutsch-lernen

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